
Autoreifen tragen entscheidend zur Sicherheit im Straßenverkehr bei und können daher nicht einfach wahllos gekauft werden. Wer mit der falschen Bereifung unterwegs ist, riskiert Unfälle, Bußgeld und Punkte in Flensburg. Die Reifen müssen über die richtige Profiltiefe verfügen und ausgetauscht werden, wenn das Profil abgefahren ist, Defekte auftreten oder sie in die Jahre gekommen sind.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in Paragraf 36, welche Reifen und Laufflächen zu verwenden sind. Aus der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs geht hervor, welche Kombination aus Reifen und Felgen konkret für das Auto zu verwenden ist.
Beim Kauf der Reifen kommt es auf die folgenden Faktoren an:
Zusätzlich kommt es auf die Jahreszeit an, welche Reifen verwendet werden. Es gibt Sommerreifen, Winterreifen und Ganzjahres- oder Allwetterreifen.
Beim Kauf von Autoreifen ist es wichtig, auf die Kennzeichnung zu achten, die sich auf der Reifenflanke befindet. Sie enthält eine ganze Reihe von Informationen und ist bei allen Reifen nach demselben Muster aufgebaut.
Das Beispiel 175/65 R14 T zeigt, was aus der Kennzeichnung hervorgeht:
Die Buchstaben für die Geschwindigkeitsklasse stehen für die folgenden Höchstgeschwindigkeiten, die mit den Reifen gefahren werden dürfen:
Das Reifenprofil sorgt für die richtige Straßenhaftung und sollte regelmäßig kontrolliert werden. In Deutschland ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern an der am stärksten abgenutzten Stelle vorgeschrieben. Allerdings sollten die Reifen bereits gewechselt werden, wenn sie noch nicht so stark abgefahren sind.
Experten empfehlen für Sommerreifen sogar eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern und für Winterreifen von mindestens 4 Millimetern.
Nicht nur das Profil ist entscheidend, wann die Autoreifen gewechselt werden sollten. Die Reifen sollten spätestens ausgetauscht werden, wenn sie acht Jahre alt sind. Im Laufe der Zeit wird das Gummigemisch porös. Wird das Fahrzeug intensiv genutzt, sollten die Reifen sogar schon nach vier Jahren ausgetauscht werden.
Für ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit kommt es darauf an, zu jeder Jahreszeit mit den richtigen Reifen unterwegs zu sein. Straßen- und Witterungsverhältnisse stellen unterschiedliche Anforderungen an die Reifen.
Sommerreifen sind aus einer Gummimischung gefertigt, die auch bei hohen Temperaturen noch formstabil ist. Winterreifen bestehen aus einem anderen Gummigemisch, das bei Schnee und Eis die notwendige Straßenhaftung gewährleistet.
Seit Dezember 2010 ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 2, Absatz 3a, die Winterreifenpflicht in Deutschland vorgeschrieben. Konkret heißt es in der StVO, dass bei winterlichen Fahrverhältnissen wie Schnee und Glatteis mit Winterreifen gefahren werden muss.
Winterreifen sind am Alpine-Symbol zu erkennen. Dieses Symbol zeigt einen Berg mit einer Schneeflocke. Zusätzlich tragen Winterreifen die Kennzeichnung M+S für Matsch und Schnee, englisch Mud and Snow. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen verwendet werden. Auch sie müssen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein. Wer mit Ganzjahresreifen fährt, spart den Reifenwechsel. Die Reifen verschleißen jedoch auch schneller. Die richtige Sicherheit auf winterlichen Straßen bieten Winterreifen, da mit ihnen der Bremsweg bei Eis und Schnee am kürzesten ist.
Als Orientierung für den Reifenwechsel gilt die Faustregel von O bis O, also von Oktober bis Ostern. In dieser Zeit werden Winterreifen empfohlen. Es ist zwar möglich, im Sommer mit Winterreifen zu fahren, aber nicht sinnvoll. Sommerreifen sind für sommerliche Straßen am besten geeignet. Der Bremsweg ist mit Sommerreifen kürzer. Das Fahren mit Winterreifen im Sommer wird teuer, da die Reifen schneller verschleißen.
Haben die Reifen nicht mehr die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, drohen ein Bußgeld von 88,50 Euro und ein Punkt in Flensburg. Eine zusätzliche Gefährdung wird mit einem Bußgeld von 103,50 Euro sanktioniert. Kommt es zu einem Unfall mit abgefahrenen Reifen, liegt das Bußgeld bei 118,50 Euro.
Ein Bußgeld von 88,50 Euro und ein Punkt in Flensburg werden bei Missachtung der Winterreifenpflicht verhängt. Bei zusätzlicher Behinderung beträgt das Bußgeld 108,50 Euro, bei einer Gefährdung 128,50 Euro und bei einem Unfall 148,50 Euro.